Konditionen

Stoeterij Zangersheide - Lanaken

Decksaison 2024: Deckbedingungen und -gebühren

 

 

1.      EINTRAGUNG DER STUTEN

 

Die zu besamende Stute muss Stoeterij Zangersheide bekannt gemacht werden. Die einmalige (kostenlose) Eintragung der Stute ist mittels der Aushändigung einer deutlichen Kopie des Abstammungsdokumentes an Stoeterij Zangersheide möglich. Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Stuten, die beim Studbook Zangersheide VZW eingetragen sind.

 

2.      DECKSAISON

               

Die Decksaison geht vom 19. Februar bis zum 1. September 2024.

 

 

3.      SPERMA-VERFAHREN

                 

      1.      Das Sperma der bei Stoeterij Zangersheide stationierten Hengste wird als Frischsperma angeboten. Das Sperma kann abgeholt oder versandt werden. Wenn kein Frischsperma zur Verfügung steht, wird in Absprache Tiefgefriersperma versandt (wenn vorhanden).

 

      2.      Pro Stute wird Sperma für maximal drei Rossen geliefert. Wenn die Stute nach drei Rossen noch nicht tragend ist, muss zu einem anderen Hengst gewechselt werden, ohne hierfür eine erneute Anzahlung zu leisten, sofern es für einen Hengst zum gleichen Tarif ist. Falls der Tarif höher ist, muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden. Wenn ein Hengst aus einer niedrigeren Tarifgruppe gewählt wird, ist keine Rückzahlung des Unterschiedsbetrages möglich.

 

3.       Eine Dosis Frisch- oder Tiefgefriersperma für eine folgende Rosse ist erst dann erhältlich, wenn der eventuelle Anzahlungsbetrag bezahlt ist.

 

4.       Der Stutenhalter muss die Besamungsbestätigung bzw. die Güsterklärung innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Besamung zurückschicken; darauf muss die Trächtigkeit bzw. das Güstsein vermerkt sein. Die Nicht-Trächtigkeit muss von einem Tierarzt  bescheinigt werden. Falls der Züchter die Meldung, dass seine Stute nicht tragend ist, unterlässt, wird automatisch der Trächtigkeitszuschlag berechnet. Dies gilt auch für das Angebot „Jetzt decken, 2025 bezahlen“.

 

5.           Begleichung des Deckgeldes

                Das Deckgeld muss folgendermaßen beglichen werden:

             -               die Anzahlung ist bei der ersten Besamung zu zahlen;                                                                                                   

             -             der Trächtigkeitszuschlag ist fällig, wenn die Stute 90 Tage nach der letzten         

                            Besamung trächtig ist

             -              Trächtigkeitszuschlag = Tarif für den zuletzt gewählten Hengst.

 

            „Jetzt decken, 2025 bezahlen“

Mit der Formel „Jetzt decken, 2025 bezahlen“ erhalten Sie nach Ihrer ersten Bestellung eine Rechnung über 125 €, die Reservierungsgebühr. Die Reservierungsgebühr wird im Falle eines lebenden Fohlens von dem insgesamt zu zahlenden Deckgeld abgezogen. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn es kein lebendes Fohlen gibt. Die Rechnung über die Deckgebühr erhalten Sie am 1. des Monats, in dem das Fohlen erwartet wird. Sie muss spätestens 48 Stunden nach der Geburt des Fohlens bezahlt werden.

 

 

6. Durch Bestellung und Abnahme von Sperma erklärt der Stutenhalter, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und er erklärt sich einverstanden mit diesen Deck- und Zahlungsbedingungen, sowie mit den Deckgebühren.

 

4.      DECKSCHEIN

 

Der Stutenhalter hat die letzte Besamungsbescheinigung mit Angabe des letzten Besamungstermins an die Geschäftsstelle von Stoeterij Zangersheide in Lanaken (BEL) zurückzuschicken.

 

Ist die Stute trächtig, erhält der Stutenhalter, wenn er es wünscht, auf Anfrage und nach Zahlung des Trächtigkeitszuschlags, einen Deckschein/eine Geburtsmeldung, worauf das letzte Besamungsdatum vermerkt ist. Für Fohlen, die beim Studbook Zangersheide VZW registriert werden, ist kein Deckschein erforderlich.

 

5.      TIEFGEFRIERSPERMA

 

Für die Verwendung von Tiefgefriersperma wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat unter [email protected].

 

6.            ICSI

Für die ICSI-Behandlung von Eizellen mit Gefriersperma unserer Hengste gelten gesonderte Bedingungen. Das ICSI-Verfahren darf nur in einer der folgenden Stationen durchgeführt werden:  Avantea (Italien), Hurkmans ET (Niederlande), Equiception (Niederlande), UGent (Belgien), Embryotools (Spanien).

 

Die Genehmigung für die Verwendung von tiefgefrorenem Sperma für eine Sitzung wird erteilt, nachdem Stoeterij Zangersheide NV im Besitz eines ausgefüllten und unterzeichneten Vertrags ist und die Rechnung für diese Sitzung bezahlt wurde. Der Vertrag kann unverbindlich bei unserem Sekretariat über [email protected] angefordert werden.

 

Das Sperma bleibt zu jeder Zeit im Besitz von Stoeterij Zangersheide NV und wird in einer unserer Stationen gelagert.

 

Für die Anzahl der erzeugten Embryonen ist keine zusätzliche Zahlung zu leisten. Wenn keine Embryonen produziert werden, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

 

Die Hengste, die für ICSI zur Verfügung stehen, und ihre Gebühren finden Sie auf unserer Website.

 

Anfragen zu einem Vertrag können per Telefon +32 89730030 oder per E-Mail unter [email protected] gestellt werden.

 

7.      EMBRYOTRANSPLANTATION

 

Falls der Stutenhalter bei seiner Stute eine Embryospülung vornehmen lassen will, muss er das bei der ersten Spermabestellung an Stoeterij Zangersheide mitteilen. Wenn kein(e) Embryo(s) gefunden wird/werden, kann er erneut (für maximal drei Rossen) Sperma für diese Stute bestellen; wenn eine tierärztliche Erklärung des betreffenden Embryozentrums vorgelegt werden kann, aus der hervor geht, dass die Embryospülung aus Anlass der vorhergehenden Besamung zu einem negativen Befund führte. Bei der Bestellung bzgl. einer vierten Rosse wird immer eine erneute Anzahlung in Rechnung gestellt. Wenn die Embryospülung zu einem positiven Befund führte, wird bei einer folgenden Spermabestellung für diese Stute erneut eine Anzahlung in Rechnung gestellt.

 

Wenn aus einer Besamung mehrere Embryos gespült werden, wird die Anzahlung nachträglich noch in Rechnung gestellt.  

 

Der Trächtigkeitszuschlag wird pro erfolgreich transplantiertem Embryo bei 90 Tagen Trächtigkeit der Trägerstute in Rechnung gestellt. Achtung: Der Stutenhalter muss Stoeterij Zangersheide eine vom Tierarzt oder dem Embryotransfer-Zentrum aufgestellte und unterzeichnete Übersicht über die Zahl der Spülungen und die Zahl der (erfolgreich) implantierten Embryonen pro Stute zukommen lassen. Falls die Transplantation des Embryos nicht erfolgreich verlaufen ist, gilt diese Übersicht als eine Güsterklärung.

 

Deckgeld wird pro erfolgreichem Embryo berechnet, dies gilt auch für eingefrorene Embryonen und wenn mehrere Embryonen aus einer Besamung gespült werden. In allen Fällen sollten Sie dies Stoeterij Zangersheide melden.

 

8.      BESTELLUNG VON SPERMA

 

Die Bestellung von Sperma ist telefonisch (0032-89730030) oder über die Website www. zangersheide.stallions.com möglich. Wenn Sie über die Website bestellen, ist die Bestellung erst nach einer Bestätigung (telefonisch oder per E-Mail) durch unsere Geschäftsstelle definitiv. 

 

Die Auslieferung von Sperma, das bei Stoeterij Zangersheide bestellt wurde, geschieht auf folgende Weise:

 

An Werktagen in:

Belgien                Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung noch am gleichen Tag

Niederlande      Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung noch am gleichen Tag

Deutschland      Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung nach Absprache

Frankreich          über Zangersheide France: 0033/231 48 44 55

 

Andere Länder nach telefonischer Absprache.

 

Bestellungen können auch bei Stoeterij Zangersheide zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr abgeholt werden.

 

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen

Spermabestellungen sind bis 9.00 Uhr möglich.

Bitte nehmen Sie im Zusammenhang mit den Liefermöglichkeiten Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.

Samstags kann bestelltes Sperma zwischen 10.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden. An Sonn- und Feiertagen nach telefonischer Absprache. Sonntags wird ein begrenztes Angebot verfügbar sein. Wegen der Ausfertigung von Gesundheitszertifikaten ist es nur möglich, Sperma innerhalb Belgiens zu liefern.

 

Verpackungen/Behälter

Bei Abholung/Versand von Frischsperma wird ein dafür geeigneter Behälter zur Verfügung gestellt. Dieser muss nicht zurückgeschickt werden.

 

Das Tiefgefriersperma wird in einem dafür geeigneten Behälter im Eigentum von Stoeterij Zangersheide oder in einem eigenen Behälter (aus)geliefert. Der Zangersheide-Behälter muss innerhalb von sieben Kalendertagen auf Rechnung des Stutenhalters zurückgeschickt werden. Ab dem achten Kalendertag wird eine Miete von 25 €  pro Tag und Behälter in Rechnung gestellt. Diese Miete bleibt auch bei letztendlicher Rückgabe geschuldet. Als Rücksendungsdatum gilt immer der Tag, an dem der Behälter zurück auf Zangersheide ist.

 

 

9.      Gesundheitszertifikate

 

Bei Bestellungen ins Ausland beschafft Stoeterij Zangersheide die erforderlichen Gesundheitszertifikate. Die Kosten für das Gesundheitszertifikat werden dem Stutenhalter in Rechnung gestellt.

 

 

10.    RECHNUNGEN/ZAHLUNG

 

Die Bezahlung von Rechnungen von Stoeterij Zangersheide hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Rechnungen können auch während der Bürostunden bei Stoeterij Zangersheide zu Lanaken in bar, per Kreditkarte oder Bankkarte beglichen werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist erhöht sich der Rechnungsbetrag um Mahnkosten, Fälligkeitszinsen sowie eventuelle Inkassokosten, sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Art.

 

11. COMILFO PLUS Z, BRUNETTI Z und DYNAMIX Z

 

Unsere Hengste Comilfo Plus Z, Brunetti Z und Dynamix Z sind positiv auf das „Warmblood Fragile Foal Syndrome“ getestet, einen genetischen Defekt, von dem beide Hengste selbst nicht befallen sind und der sich nur dann zu einem kleinen Prozentsatz vererbt, wenn auch Ihre Stute Träger dieses Defekts ist. Um den Ärger des Züchters auszuschließen, übernehmen wir unsere Verantwortung und werden Ihnen eine einmalige Schadensvergütung von 10.000 € zukommen lassen, wenn Ihr Fohlen an diesem Syndrom eingeht (*).

 

Wenn Sie Ihre Stute mit Sperma von Comilfo Plus Z, Brunetti Z oder Dynamix Z besamen lassen wollen, bieten wir Ihnen an, Ihre Stute auf unsere Kosten testen zu lassen. Das kann in Absprache mit unseren Mitarbeitern geschehen. Wenn Sie entscheiden, Ihre Stute nach einem positiven Test trotzdem von Comilfo Plus Z, Brunetti Z oder Dynamix Z decken zu lassen, haben Sie keinen Anspruch auf die obenstehende Schadensvergütung.

 

(*) Die Auszahlung wird nur vorgenommen, wenn eine anerkannte Tierklinik einen offiziellen Rapport vorlegt, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Syndrom die Ursache dafür ist, dass das Fohlen eingegangen ist. Autopsie- und andere Kosten, die damit verbunden sind, gehen immer zu Lasten des Züchters.

 

 12.      DECKGEBÜHREN UND ÜBRIGE GEBÜHREN

 

Deckgebühren

Die aufgeführten Deckgebühren verstehen sich in Euro exkl. MwSt.. Versandkosten für das Sperma und Gesundheitszertifikate werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

Andere Gebühren

Mahngebühr:                 10 €

Inkassokosten:               20%, mindestens jedoch 100 € pro Fall

 

Bei Betrugsversuchen des Stutenbesitzers beträgt die unbedingte Geldstrafe 10.000 € (exkl. 21 % MwSt.) pro Fall, zusätzlich zu der ebenfalls fälligen Deckgebühr.

 

Stoeterij Zangersheide kann seine Deckbedingungen und Tarife während der Decksaison immer und ohne nähere Begründung ändern.

 

 

 

 

Zangersheide

 

Domein Zangersheide

B-3620 Lanaken

[email protected]

www.zangersheide.com

 

Spermabestellung         +32 89 73 00 30

Fohlenregistrierung      + 32 89 73 00 30

Buchhaltung                    + 32 89 73 00 13

 

Z-France                            +33 231 48 44 55

Z-Deutschland                +49 40 79 76 90 08

Z-Poland                           + 48 53 61 90 668